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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

hug coaching & events autovermietung


Bezahlung
Nach Reservierungsbestätigung/ Erhalt der Rechnung ist der Gesamtpreis mittels Rechnung innerhalb 10 Tagen zu bezahlen.

Kaution
Wenn Sie Ihr Fahrzeug übernehmen, müssen Sie bar oder oder per TWINT eine Kaution hinterlegen. Üblicherweise beträgt die Kaution 1000 CHF für den Fiat 500 JG 1970 und den VW Käfer JG1967. Bei unversehrter Rückgabe des Fahrzeuges wird sie unmittelbar zurückerstattet. Die Erstattung der Selbstbeteiligung / Kaution wird zurückbehalten, wenn ein Verstoß gegen die örtliche Straßenverkehrsordnung zu einem Unfall geführt hat und/oder ein Bußgeld verhängt wurde und/oder eine Straftat begangen wurde und/oder wenn die Versicherung vor Ort (auch die Versicherung eines möglichen Unfallgegners) die Schadensregulierung ablehnt. Ebenfalls wird die Kaution zurückbehalten, wenn das Auto beschädigt wurde.

Fahrzeugübernahme/–rückgabe
Übernahme des Fahrzeugs am Leimenweg 12 in CH-4419 Lupsingen. Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann Sie das Fahrzeug in Lupsingen zurückgeben werden. Gegen ein gesondertes Entgelt kann das Fahrzeug durch hug coaching & events an einen anderen Ort gebracht werden.

Versicherungsleistungen
Die Versicherungsgebühren und –leistungen sind im Mietpreis inkludiert. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages (in Landessprache), die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Es gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.B. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkoholeinfluss). In den Mietpreisen von hug coaching & events sind grundsätzlich eingeschlossen: Haftpflichtversicherung, Vollkasko (Kollision und Teilkasko) und Unfallversicherung. Versicherer ist die axa veresicherungs AG

Führerschein
Fahrer bzw. zusätzliche, eingetragene Fahrer müssen seit mindestens drei Jahren in Besitz eines gültigen Führerscheins der schweizer Kategorie B sein. Der Führerschein muss in jedem Fall im römischen Alphabet ausgestellt sein. Bei allen Mietfahrzeugen/Oldtimern gilt ein Mindestmietalter von 25 Jahren. 

Zusätzliche Fahrer
In jedem Fall müssen zusätzliche Fahrer in den Mietvertrag eingetragen werden, um den Versicherungsschutz zu gewährleisten. Zusätzliche Fahrer müssen einen Führerschein und Personalausweis/Reisepass vorlegen.

Grenzverkehr
Die Einreise mit dem gebuchten Oldtimern in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des Vermieters. 


Sonderzubehör
Sonderzubehör sollten bereits zum Zeitpunkt der Buchung als Wunsch angegeben werden. Die Kosten für Sonderzubehör sind in Landeswährung direkt vor Ort an den Vermieter zu bezahlen.

Stornierungsbedingungen
Bis 7 Tage vor der Vermietung wird die Hälfte des Rechnungsbetrages zurückerstattet. 1 – 7 Tage vor Eventbeginn wird der volle Betrag geschuldet.

Haftungsbeschränkungen
hug coaching & events haftet als Vermittler ausschliesslich für die ordnungsgemässe Erbringung der Vermittlungsleistung, also die Verschaffung der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages zu den vereinbarten Bedingungen. Eine Haftung für nicht zustande kommende Mietverträge vor Ort wird nicht übernommen, wenn Gründe vorliegen, die der Kunde zu vertreten hat. So etwa bei Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass); Nichtbeachtung von Mindest-/ oder Höchstalterregeln; Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- /Drogenkonsum o.ä.

Mit Ausnahme von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung verjähren Schadensersatzansprüche, für die nach dieser Ziffer die Haftung beschränkt ist, in einem Jahr. 


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